Corona Bestimmungen 2021

Der Schutz der Gesundheit hat nach wie vor oberste Priorität. Daher gilt auch bei uns auf dem Ferienbauernhof Hausmann die Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen.

Die Gäste müssen Ihre Bettwäsche sowie Handtücher, Küchentücher und Lappen selber mitbringen.

Außerdem ist der Gast dem Gastgeber gegenüber verpflichtet einen negativen PCR-Test einen POC-Antigentest oder einen Schnelltest mit Bestätigung von einem Testzentrum beim Check in vorzuweisen. Der Test darf bei der Anreise nicht älter als 24 Stunden sein.

Ausnahmen von der Testpflicht:

Geimpfte und Genesene Personen (nachweispflichtig) sowie Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von den Testpflichten nach den allgemeinen Grundsätzen ausgenommen.

Alle hofeigenen Fahrzeuge und Kettcars müssen vor und nach Benutzung sorgfältig desinfiziert werden.

Alle Gäste sind dazu aufgefordert den Hinweisschildern Folge zu leisten.

Beim Füttern dürfen die Gäste zusehen aber leider nicht helfen.

Wir empfehlen Indoor Spiele selbst mitzubringen

Die Einhaltung der allgemein gültigen Infektionsmaßnahmen des RKI ist verpflichtend:

  • Einhalten des Mindestabstandes mind. 1,5 Meter
  • Händehygiene einhalten
  • Husten- und Niesetikette einhalten
  • in bestimmten Situationen zusätzlich Mund und Nasenschutz tragen FFP 2
  • Registrierungspflicht beachten
  • Kontaktbeschränkung
  • Auf umarmen und Händeschütteln verzichten
  • Bei Krankheitszeichen einen Arzt aufsuchen und auf eine Anreise verzichten.

Wir freuen uns um so mehr, unsere Gäste endlich wieder auf dem Ferienhof zu haben und wünschen euch eine gute Anreise und vor allem viel Gesundheit.

Wenn wir wieder geöffnet haben und der Inzidenzwert unseres Landkreises dann aus drei aufeinander folgenden Tagen wieder über steigen sollte, wären wir gezwungen wieder zu schließen und unsere Gäste müssen leider Abreisen.